Die Zentrale Wahlkommission hat zwei Medien wegen unrechtmäßiger Bekanntgabe von Ergebnissen aus Nachwahlbefragungen sanktioniert. Solche Verstöße gegen das Wahlgesetz wurden von der Zentralen Wahlkommission (ZIK) auf den Websites zweier elektronischer Medien festgestellt.
Laut Wahlgesetz ist in Bulgarien ab 24.00 Uhr am Tag vor den Wahlen bis zum offiziellen Ende der Abstimmung die Bekanntgabe von Wahlergebnissen in jeglicher Form verboten. Die Sanktion für einen solchen Verstoß liegt zwischen 1.000 und 2.500 Euro.
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