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Obligatorische Abstimmung mit Wahlgeräten beim Verfassungsgericht angefochten

Foto: BGNES

Die GERB-Partei hat sich in Bezug auf die obligatorische Abstimmung mit Wahlgeräten an das Verfassungsgericht gewandt, informierte die Vorsitzende der Fraktion GERB-SDS Dessislawa Atanassowa auf einer Pressekonferenz im Parlament.

„Das Wahlgesetz wurde ohne Debatten in der Öffentlichkeit verabschiedet und gefährdet das freie Wahlrecht der bulgarischen Bürger“, betonte Atanassowa. Laut der GERB-Partei stelle die obligatorische Abstimmung mit Wahlgeräten eine Zwangsmodernisierung und grobe Verfassungsverletzung dar.

„Das Prinzip der Stimmabgabe wird verletzt. Das ist eine Missachtung gegenüber den bulgarischen Wählern. Ich traue dieser Software nicht. Ich bin nicht davon überzeugt, dass das besser ist als das, was die Wahlvorstände bisher gemacht haben“, sagte seinerseits der Abgeordnete Radomir Tscholakow, der ebenfalls die Eingabe an das Verfassungsgericht unterschrieben hat.
Die neuen politischen Formationen „Es gibt ein solches Volk“, „Demokratisches Bulgarien“ und „Erhebe dich! Fratzen raus“ haben erklärt, dass sie kein Problem damit haben, dass wegen den Novellen im Wahlgesetz das Verfassungsgericht angerufen wurde.
Der Ko-Vorsitzende von Demokratisches Bulgarien, Hristo Iwanow, vermutet, dass das nächste Parlament einige der vorgenommenen Änderungen korrigieren könnte, weil sie zu schnell verabschiedet wurden.
Arman Babikjan von „Erhebe dich! Fratzen raus“ ist der Ansicht, dass die neuen Regeln die Wähler nicht behindern werden, informierte die Reporterin Maria Filewa.



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