Die Stimmabgabe mittels Wahlgeräten sei nicht verfassungswidrig, sagte das bulgarische Verfassungsgericht. Fünf der 12 Richter unterzeichneten diese Entscheidung mit Vorbehalt. Laut Beschluss sei der Stimmzettel für die maschinelle Stimmabgabe wie der auf Papier gestaltet. „Der Stimmzettel für die maschinelle Stimmabgabe ist seiner Natur nach nichts anderes als die Übertragung und Visualisierung des Textes des Papierstimmzettels auf elektronische Medien“, meint das Gros der Verfassungsrichter, die die Rechte der Wähler nicht verletzt sehen.
Auch die Einwände der GERB-Partei gegen die Regeln zur Aufstellung der Zentralen Wahlkommission wurden zurückgewiesen.
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