Falls die Abgeordneten nicht bald über ein Datum für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen abstimmen sollten, wird es zu einer Verfassungskrise kommen, äußerte die Expertin für Verfassungsrecht und ehemalige Abgeordnete Prof. Ekaterina Michajlowa. Ihren Worten nach dürfen, der Logik der Verfassung folgend, keine Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gleichzeitig durchgeführt werden, da beide Institutionen für verschiedene Amtszeiten gewählt werden. „Es gibt aber auch kein spezielles Verbot“, musste die Verfassungsexpertin zugeben.
Laut Prof. Michajlowa widerspreche eine Anhörung des Generalstaatsanwalts im Parlament nicht dem Grundgesetz – eine Frage, mit der sich Iwan Geschew bereits an das Verfassungsgericht gewandt hat. Prof. Michajlowa unterstrich, sie sei dafür, dass die Staatsanwaltschaft aus der Judikative herausgenommen wird, was für höhere Autonomie und Rechenschaftspflicht sorgen werde.
Sofia hat den Vorsitz des renommiertesten Forums für Kommunalverwaltungen auf dem Balkan - B40 - übernommen. Der Bürgermeister von Sofia, Wassil Tereiew, übernahm den Staffelstab von der Stadtverwaltung von Tirana, womit die vierte Ausgabe von B40..
Die Ukraine muss verlässliche und stabile Sicherheitsgarantien als unabdingbare Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden erhalten, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des bulgarischen Außenministeriums anlässlich des dritten Jahrestages..
Der Terror des Kremls hat ein noch nie dagewesenes Ausmaß angenommen und stellt eine unverhohlene nukleare Erpressung dar. Der Versuch, den Sarkophag von Tschernobyl zu zerstören, ist eine Gefahr für Europa und die Welt. Das sagte die ukrainische..