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Kurze Fristen – größte Herausforderung für Wahlen im Ausland

Iwan Kondow: Dank unserer Landsleute im Ausland gelingt die Wahlvorbreitung und Durchführung

Foto: Ani Petrowa

Am 14. November werden im Ausland die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in insgesamt 751 Wahllokalen stattfinden. Die wahlberechtigten bulgarischen Bürger im Ausland können in 68 Ländern ihre Stimme abgeben. Eine Stimmabgabe mit Hilfe von Wahlgeräten soll in 21 Ländern erfolgen, wobei die meisten Maschinen (96) voraussichtlich in der Türkei zur Verfügung stehen werden.

Das Außenministerium und die bulgarischen konsularischen Vertretungen im Ausland haben die Wahlen im Ausland erfolgreich organisiert. Alles was die Organisation und Logistik angeht, sei ordnungsgemäß vorbereitet, versicherte der Vorsitzende der Sonderarbeitsgruppe zur Abstimmung, Iwan Kondow. „Die Räumlichkeiten und die technischen Mittel wurden bereitgestellt, die Stimmzettel sind verschickt, die Wahlgeräte sind unterwegs, und an vielen Orten sind sie bereits angekommen“, sagte er. In Bezug auf die Schwierigkeiten im Organisationsprozess wies Kondow auf folgendes hin:

Iwan Kondow

„Die im Wahlgesetzbuch festgelegten Fristen bleiben ein großes Problem. Als es ausgearbeitet wurde, lebten wahrscheinlich viel weniger Bulgaren im Ausland. Wir werden nun mit einer riesigen Anzahl von Wahllokalen, Tausenden an Wahlvorstands-Mitgliedern, einem großen Haufen von Wahldokumenten konfrontiert, und es ist bereits klar, dass die gesetzlich vorgesehenen Fristen nicht ausreichen, weil sich unser Arbeitsaufwand in der gleichen Zeit verdoppelt, wenn nicht sogar verdreifacht hat. Schwierigkeiten haben wir ferner mit den Fristen für die Ernennung von Mitgliedern der Wahlvorstände. Die Vertreter der Parteien in ihnen werden sehr spät bekanntgegeben“, klagt Iwan Kondow und appellierte an das nächste Parlament, Änderungen in der Gesetzgebung zu erwägen oder das Problem durch Annahme der Möglichkeit der Briefwahl zu lösen.

Es besteht die Gefahr, dass in der verbleibenden Zeit bis zum Wahltag strengere Reisebeschränkungen eingeführt werden, und sich andere Wahlhindernisse in Verbindung mit der epidemiologischen Lage in den einzelnen Ländern zeigen. Momentan zeichnen sich keine gravierenden Änderungen ab, die den Wahlprozess im Ausland erschweren könnten, versicherte der Staatssekretär des Außenministeriums.

Kondow verwies auch auf das Problem mit der Einweisung der Mitglieder der Wahlvorstände im Ausland sowie der sehr späten Veröffentlichung der Durchführungshinweise, derer die Mitglieder bedürfen.

In Bezug auf die technische Absicherung der Wahlen in einem möglichen zweiten Wahlgang innerhalb der Präsidentschaftswahlen verwies Iwan Kondow darauf, dass es sehr schwierig sein werde, die Wahlunterlagen und Wahlgeräte in allen Wahllokalen am 21. November zur Verfügung zu stellen, falls sie nicht bis zum Morgen des 16. November eintreffen sollten. Inoffiziell wurde dem Ministerium mitgeteilt, dass es im Falle einer Stichwahl möglicherweise weitere 416 Maschinen zustellen müsse, da keine Möglichkeit bestehe, die zum ersten Wahlgang zur Verfügung gestellten Geräte vor Ort umzuprogrammieren. Eine Entscheidung der Zentralen Wahlkommission darüber liege jedoch noch nicht vor.

Das Auswärtige Amt bedankte sich bei den Auslandsbulgaren, die die Abstimmung in ihren Wohnorten tatkräftig unterstützen. Mehr als 4.000 Personen gehören den Wahlvorständen an, darunter sind knapp 3.000 Vertreter unserer im Ausland lebenden Landsleute.

Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow

Fotos: BNR, BGNES


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