„Das gekürzte Budget der Justiz werde die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft nicht behindern“, ist Justizministerin Nadeschda Jordanowa überzeugt. In einer Stellungnahme des Obersten Justizrats verwiesen die Ratsmitglieder ihrerseits auf die Verfassung, in der der unabhängige Haushalt der Justiz zur Bedingung ihrer Unabhängigkeit erklärt wird, sowie auf eine Auslegungsentscheidung des Verfassungsgerichts, wonach aus dem Staatshaushalt Mittel für die staatlichen Einrichtungen, einschließlich der Justiz, bereitgestellt werden müssen und jede Abweichung von dieser Verpflichtung als verfassungswidrig aufzufassen sei. Es wird erwartet, dass sich der Oberste Justizrat mit dem Fall an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und andere europäische Institutionen wenden wird. In Antwort auf die Erklärung des Obersten Justizrates bestätigte Ministerin Jordanowa, dass er das Recht dazu habe, betonte aber, dass beim Einsatz der öffentlichen Mittel der Schwerpunkt auf Effizienz und Transparenz gesetzt werden müsse. Die Justizministerin erinnerte ferner daran, dass Bulgarien im Vergleich zu anderen Ländern den höchsten Prozentsatz des BIP dem Justizsystem zuweise.
Die Regierung ihrerseits begründete die Kürzung des Budgets für die Justiz mit der Entscheidung, weitere 20 Millionen Lewa (ca. 10 Millionen Euro) der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften zur Verfügung stellen zu wollen. Laut Premierminister Kyrill Petkow werde das der Wirtschaft mehr nützen als der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, die nicht auf dem erforderlichen Niveau sei.
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