Das Stadtgericht Sofia hat die von der Sofioter Staatsanwaltschaft eingereichten Anträge auf Genehmigung der Durchsuchungen der Wohnungen von Bojko Borissow, Sewdalina Arnaudowa und Wladislaw Goranow und der Beschlagnahmen dort letzte Woche zurückgewiesen. Darin heißt es, dass die Handlungen, für die eine gerichtliche Kontrolle ausgeübt werden muss, rechtswidrig seien, weil sie in Ermangelung einer Dringlichkeit und von einer unzuständigen Ermittlungsbehörde vorgenommen wurden, so das Gericht. „Soweit der Staatsanwalt in diesem Verfahren grundsätzlich davon ausgeht, dass die vorgenommenen Handlungen fehlerhaft waren, ist sein Antrag unzulässig“, schreibt die Richterin Vera Tschotschkowa in ihrem Gerichtsbeschluss.
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