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Verfahren zur Absetzung des Generalstaatsanwalts aufgeschoben

Justizministerin Nadeschda Jordanowa
Foto: BGNES

Der Oberste Justizrat hat die Prüfung des Vorschlags der Justizministerin Nadeschda Jordanowa zur vorzeitigen Entlassung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew auf den 4. Mai verschoben, berichtete die bulgarische Nachrichtenagentur BTA. Als Grund für den Aufschub werden Unzulänglichkeiten genannt, die die Justizministerin innerhalb von 7 Tagen klären müsse. Vor den Medien erklärte Nadeschda Jordanowa, dass im Vorschlag ihres Vorgängers, des geschäftsführenden Justizministers Janaki Stoilow keine konkreten Umstände erwähnt werden, die das Ansehen der Justiz untergraben würden, wie behauptet werde. Vor der Sitzung erklärte Ministerin Jordanowa, es sei höchste Zeit, „dass Bulgarien einen Generalstaatsanwalt erhält, der hohe moralische Werte teilt und verteidigt, die Rechte der Menschen schützt, ohne sie zu verletzen, und sich nicht hinter Polizeigewalt versteckt.“

Iwan Geschew äußerte wiederholt, dass die Anschuldigungen der Justizministerin falsch seien, das Ansehen der Justiz untergraben und somit jeden bulgarischen Bürger betreffen würden.


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