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Generalstaatsanwalt fordert Verfassungsgericht auf, spezialisierte Gerichte und Staatsanwaltschaft wiederherzustellen

Foto: BGNES

Der Generalstaatsanwalt Iwan Geschew hat das Verfassungsgericht aufgefordert, die vom Parlament verabschiedete Schließung der spezialisierten Gerichte und Staatsanwaltschaften für nichtig zu erklären. 
Die Richter erneut zu benennen, verstoße gegen die Unabhängigkeit der Justiz und das Prinzip der Gewaltenteilung. Die Übertragung von Spezialfällen an andere Gerichte gefährde die Rechtssicherheit, argumentiert der Chefankläger.
Iwan Geschew hat beim Verfassungsgericht ferner beantragt, die sozialistischen Bestimmungen im Strafgesetzbuch von 1947 aufzuheben, wonach "Menschen, die keinen Zivildienst leisten oder ihr Geld durch Prostitution und Betteln verdienen, einer Freiheits- oder Bewährungsstrafe unterliegen“.



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