Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2024 Alle Rechte vorbehalten

Umweltschädliches Wärmekraftwerk „Mariza 3“ nimmt den Betrieb nicht wieder auf

Das Wärmekraftwerk "Mariza 3"
Foto: BGNES

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Bulgarien seinen Verpflichtungen aus der Luftqualitätsrichtlinie nicht nachgekommen ist. Sollte Bulgarien das nicht ändern, könnte Brüssel eine weitere Klage gegen unser Land einreichen und finanzielle Sanktionen verhängen.

„Leider wird eine solche Entscheidung erwartet, weil Bulgarien dieses Thema systematisch vernachlässigt“, sagte der bulgarische Umweltminister Borislaw Sandow.

Gesundheit könne im Gegensatz zu Energie nicht ersetzt werden, betonte der Minister. Er kommentierte auch den verschobenen Protest der Arbeiter in dem wegen Luftverschmutzung stillgelegten Wärmekraftwerk „Mariza 3“ in Dimitrowgrad. Der Protest wurde nach der Ankündigung abgesagt, die Anlage werde die Arbeit wieder aufnehmen. Es gibt eine Anordnung, die die Wiederinbetriebnahme von „Mariza 3“ verbietet, betonte Sandow.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

In Großbritannien geht der Prozess gegen Bulgaren wegen Spionage für Russland weiter

Der Prozess gegen sechs Bulgaren, die der Spionage zugunsten Russlands beschuldigt werden, wird im Vereinigten Königreich fortgesetzt. Der Leiter der „Spionagezelle“ Orlin Russew und Bisser Dschambasow haben sich für schuldig bekannt...

veröffentlicht am 29.11.24 um 16:25

Wahl eines Parlamentspräsidenten zum achten Mal fehlgeschlagen

Der heutige achte Versuch der Abgeordneten, einen Parlamentspräsidenten, ist erneut missglückt. Anfangs gab es einen Hoffnungsschimmer, dass sie dieses Mal einen Konsens finden, doch dieser ist schnell verglimmt.  Vor der Sitzung zog die..

veröffentlicht am 29.11.24 um 15:31

In Sofia tritt Umweltzone in Kraft

Vom 1. Dezember 2024 bis Ende Februar 2025 müssen Autofahrer, die mit ihren alten Autos durch das Zentrum von Sofia fahren, mit einem Bußgeld von 25 bis 100 Euro rechnen. Die Strafen für juristische Personen sind mit 500 bis 1.000 Euro zehnmal höher...

aktualisiert am 29.11.24 um 12:41