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Debatte zu Novellen des Wahlgesetzes endet nach 18 Stunden

| aktualisiert am 02.12.22 um 17:45
Foto: BGNES

Nach einem Sitzungsmarathon entschieden die Abgeordneten (mit den Stimmen von GERB-SDS, DPS und BSP) in zweiter Lesung, dass die Wähler ihr Wahlrecht mit einem Papierstimmzettel oder mit einem Wahlautomaten ausüben können. Die Ergebnisse der Maschinenwahl sollen auf Flash-Laufwerken aufgezeichnet werden. Ein Protokoll aus der Wahlmaschine soll allerdings nicht ausgedruckt werden. Um ein Wahllokal im Ausland zu eröffnen, reichen auch künftig nur 40 Anträge auf Wahlbeteiligung aus. Das Parlament stimmte auch zu, dass die Zentrale Wahlkommission den Vertretern der Parteien und Koalitionen, die bei der letzten Wahl mehr als 4 % der Wählerstimmen erhalten haben, Zugang zum Quellcode und zur Dokumentation der Wahlmaschinen gewährt wird. Die Auszählung der Stimmen – Papierstimmzettel und Wahlbelege der Automaten, soll in allen Wahllokalen mit Kameras aufgezeichnet werden.

Der Streit um die gemischte Abstimmung wuchs in Skandalen und persönlichen Angriffen über; die Abgeordneten von „Wir setzen die Veränderung fort“ und „Demokratisches Bulgarien“ verließen zeitweilig den Saal, riefen zu Protesten auf und erklärten, dass sie keine Regierung mit dem zweiten Auftrag unterstützen werden, falls die Papierstimmzettel wieder eingeführt werden sollten.






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