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Mindestlohn von 770 Lewa ab 1. Januar 2023 vorgeschlagen

Foto: Archiv

Der Mindestlohn soll ab 1. Januar 2023 auf 770 Lewa angehoben werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Ministerrats vor, der zur öffentlichen Diskussion veröffentlicht wurde. 

In den Motiven heißt es, dass dabei die realen Parameter des makroökonomischen Umfelds, die Möglichkeiten des Staatshaushalts und der Unternehmensfinanzen berücksichtigt worden seien. Die Erhöhung wird vorgeschlagen, obwohl im Jahr 2023 der Haushalt 2022 in Kraft sein wird.

Am Donnerstag haben die Abgeordneten in erster Lesung gebilligt, dass ab dem 1. Januar 2023 der Mindestlohn 50 Prozent des Durchschnittsgehalts im Land betragen soll, was 850 Lewa entspricht. Die Anhebung des Mindestlohns auf 850 Lewa wird das Defizit in der Staatskasse um etwa 1 Milliarde Lewa erhöhen, erklärte heute Finanzministerin Rossiza Welkowa.



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