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EK kann keine Ansprüche gegen Balkan-Schengen zwischen Bulgarien, Rumänien und Griechenland erheben

Eugen Tomac
Foto: Europäisches Parlament

Es besteht kein Risiko, dass Österreich Ansprüche geltend macht, falls Bulgarien, Rumänien und Griechenland beschließen, ein trilaterales Abkommen über die Abschaffung der Kontrollen an ihren Landgrenzen zu schließen. Das sagte der rumänische Europaabgeordnete Eugen Tomac in einem Interview mit der BTA.

Seinen Worten zufolge bedarf ein solcher Schritt nicht der Zustimmung der Europäischen Kommission.

„Sie muss nur informiert werden“, erklärte Tomac und fügte hinzu, dass „dies eine natürliche Lösung ist, auf die unsere Regierungen zurückgreifen können, angesichts der Demütigung, der rumänische und bulgarische Bürger seit so vielen Jahren ausgesetzt sind“.

Auf eine Frage der BTA antwortete der Europaabgeordnete der Europäischen Volkspartei, dass die Regierungen Rumäniens und Bulgariens bis 2022 keine gemeinsame Strategie für Schengen gehabt hätten und die Kommunikation zwischen Bukarest und Sofia zu diesem Thema „oberflächlich“ gewesen sei.




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