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ZIK: Koalitionen von Peewski und Dogan müssen nachweisen, dass die DPS nicht an ihnen beteiligt ist

Ahmed Dogan und Deljan Peewski
Foto: BGNES

Damit die Koalitionen der beiden Flügel der Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) an den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober teilnehmen können, müssen sie nachweisen, dass die DPS nicht Teil von ihnen ist. Das hat Zentrale Wahlkommission (ZIK) entschieden.

Die DPS des Ehrenvorsitzenden Ahmed Dogan reichte bei der Zentralen Wahlkommission Unterlagen unter dem Namen „DPS - Demokratie, Rechte und Freiheiten“ im Bündnis mit zwei anderen Parteien ein, während die DPS von Deljan Peewski - ebenfalls in Koalition mit zwei Formationen - sich „DPS - Neuanfang“ nannte.

Die Zentrale Wahlkommission hat den beiden Koalitionen eine Frist bis zum 7. September um 17.00 Uhr eingeräumt, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus müssen sie ein Bankkonto einer anderen Partei als der DPS angeben.

Laut Wahlgesetz kann eine Partei nur in einer Koalition an den Wahlen teilnehmen


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