Das Verfassungsgericht hat ein Verfahren zur Anfechtung der Ergebnisse der Wahlen zur 51. Volksversammlung eingeleitet.
In einer Erklärung auf der Website des Verfassungsgerichts heißt es, das Verfahren sei auf Antrag von 58 Abgeordneten von der 50. Volksversammlung eingeleitet worden.
Unter Berufung auf die „allgemeine und vorherrschende öffentliche Meinung“ weisen die Abgeordneten darauf hin, dass „die Abhaltung der vorgezogenen Parlamentswahlen zur 51. Volksversammlungmit zahlreichen und unterschiedlichen Verstößen einherging, von denen einige den Charakter von Verbrechen hatten“.
Die Partei „Es gibt ein solches Volk“ (ITN) hat bereits 67 Unterschriften gesammelt und reicht beim Verfassungsgericht eine Petition für eine teilweise Annullierung der Parlamentswahlen vom 27. Oktober dieses Jahres ein. Während einer..
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Nach einer Veröffentlichung in der „Financial Times“, wonach „Lukoil“ den Verkauf der Raffinerie in Bulgarien an ein katarisch-britisches Konsortium bis Ende des Jahres vorbereite, hat das Unternehmen eine offizielle Stellungnahme abgegeben. In..
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