Die Bürger hätten einen wichtigen Sieg über das Monopol und die privaten Schiedsgerichte errungen. Das erklärte am Donnerstag die Bürgerbeauftragte Bulgariens Maja Manolowa nach der Verabschiedung der Änderungen zum Zivilgesetzbuch in zweiter Lesung. Demnach werden Verbrauchersachen künftig nicht mehr vor Schiedsgerichten ausgetragen.
Ab kommender Woche, nach der Veröffentlichung der Novellen im Staatsanzeiger, könnten alle Bulgaren, die eine Nachricht über eine Verurteilung durch ein Schiedsgericht erhalten, dieses Schreiben getrost in den Papierkorb werfen. Die anhängigen Verfahren würden eingestellt, erklärte Manolowa weiter. Alle Schiedsgerichtsverfahren, die momentan angestrengt werden oder angestrengt werden sollen, seien unzulässig, präzisierte die Bürgerbeauftragte.
Mit den Novellen würden die Anwaltskosten um das Sechsfache verringert. Das seien Zusatzkosten, die Monopolgesellschaften ihren Kunden im Prozessfall auferlegen. Wir sind Zeugen dessen, dass Prozesse nur wegen der Anwaltskosten angestrengt wurden und allein dazu dienten, die Kunden weiter abzuzocken, so Manolowa. Wenn beispielsweise die Stadtwerke gegen einen Kunden Forderungen über fünf Euro Außenständen anmeldeten, musste dieser zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 450 Euro berappen. Von jetzt ab liegt die Obergrenze für diese Kosten bei 75 Euro.
Dieser Sieg über das Monopol sei ein Ergebnis des guten Zusammenspiels von Bürgern, Bürgerbeauftragter und Parlament. Sie dankte den Abgeordneten, dass sie sich für die Bürger stark gemacht und dem korporativen Druck der letzten Monate widerstanden hätten.
Übersetzung: Christine Christov
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