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Illegaler Personentransport kriminalisiert

Foto: BGNES

Das Parlament stimmte in letzter Lesung über die Kriminalisierung illegaler Personenbeförderung ab. Nunmehr drohen Freiheitsstrafen zwischen 2 und 5 Jahren bei Ausübung eines öffentlichen Personentransports ohne Genehmigung, Registrierung oder Lizenz. Bei Vergehen dieser Art soll das Fahrzeug vom Staat eingezogen werden, gleichgültig wem es gehört. Wenn die illegale Personenbeförderung von zwei oder mehr Personen vorgenommen wurde und zwischen ihnen eine Übereinkunft getroffen bzw. falsche Dokumente benutzt wurden, können Freiheitsstrafen zwischen 5 und 10 Jahren und Bußgelder zwischen 2.500 und 7.500 Euro verhängt werden. In solchen Fällen kann das Gericht auch bis zu 50 Prozent des Eigentums der Schuldigen einziehen.

Während der Debatten im Parlament sprachen sich die Abgeordneten der „Bulgarischen Sozialistischen Partei“ gegen die Novellen aus, weil damit jede Art Mitfahrgelegenheit als kriminelle Tat eingestuft werde.


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