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Änderungen zum Mediationsgesetz endgültig verabschiedet

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Das Parlament hat die Änderungen des Mediationsgesetzes endgültig genehmigt, die Teil des Nationalen Plans für Wiederaufbau und Nachhaltigkeit sind. Das Gericht kann nun die Parteien eines Verfahrens zur Teilnahme an der ersten Sitzung eines Mediationsverfahrens verpflichten. Die Parteien können in einem Gerichtsverfahren nur einmal an der Mediation teilnehmen. Das Gericht kann eine Mediation anordnen, wenn eine Scheidung nach dem Familiengesetzbuch beantragt wird, um Streitigkeiten über elterliche Rechte, Wohnort und persönliche Beziehungen zum Kind und seinen Unterhalt beizulegen. Die obligatorische Mediation zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Eltern über die Auslandsreise eines Kindes und die Ausstellung von Personaldokumenten dafür wurde abgeschafft.



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