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Härtere Strafen für Online-Piraterie vorgesehen

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Die Regierung will den Online-Austausch von Raubkopien kriminalisieren. Die Änderungen des Strafgesetzbuches wurden vom Kabinett bereits genehmigt. Für die Erstellung und Unterhaltung von Torrents, Webplattformen, Chatgruppen und Anwendungen für den Online-Austausch von Raubkopien wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Der Tatgegenstand wird nur dann zugunsten des Staates konfisziert, wenn er dem Täter gehört. Der Einsatz spezieller Aufklärungsmittel gegen Piraterie von geistigem Eigentum ist erlaubt. Strafen für einzelne Nutzer von Raubkopien sind nicht vorgesehen. Die gesetzlichen Änderungen wurden im Parlament eingebracht, nachdem in den USA ein Verfahren gegen Bulgarien eingeleitet wurde, weil es nicht aktiv gegen die Online-Piraterie vorgeht.



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